Werden sie Mitglied beim Tennisverein Springe. Sie können aktives Mitglied oder passives Mitglied (Fördermitgliedschaft) werden. Passive Mitglieder können die sportlichen Einrichtungen nur im Rahmen der Regelungen für Gastspieler nutzen. Soweit sie schon Mitglied in einem anderen Tennisverein sind, bieten wir eine Zweitmitgliedschaft zu vergünstigten Beiträgen an. Zweitmitglieder sind aktive Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten.
Die zu zahlenden Beiträge finden sie unten in der Tabelle. Darüber hinaus müssen alle aktiven Mitglieder (auch Zweitmitglieder) jährlich 4 Arbeitsstunden leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Entgelt von 10,00 Euro pro Stunde erhoben. Weitere Einzelheiten dazu finden sie hier: Arbeitsstundenverordnung.
Beitragsstufen* |
Erwachsene
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Sonderbeiträge Erwachsene** |
Minderjährige (9 bis 17 J.) |
Kinder (7 bis 8 J.) |
1. Beitragsstufe: Einzelperson oder 1. Mitglied einer Familie/Partnerschaft |
231,- Euro | 114,- Euro | 78,- Euro | 36,00 Euro |
2. Beitragsstufe: 2. Mitglied einer Familie/Partnerschaft |
189,- Euro | 93,- Euro | 60,- Euro | 36,00 Euro |
3. Beitragsstufe 3. Mitglied einer Familie/Partnerschaft |
174,- Euro | 84,- Euro | 51,- Euro | 36,00 Euro |
4. Beitragsstufe: Familien/Partnerschaften mit mehr als 1 Kind unter 18 Jahren |
471,- Euro | ---------------- | ----------------- | --------------- |
5. Beitragsstufe: Passive Mitgliedschaft |
36,- Euro | 36,- Euro | 36,- Euro |
36,00 Euro
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6. Beitragsstufe: Zweitmitgliedschaft*** |
66,- Euro |
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* Die Einstufung in die Beitragsstufen 1 bis 3 erfolgt jeweils in der Reihenfolge
Erwachsene / Sonderbeiträge Erwachsene / Minderjährige einer Familie bzw. Partnerschaft und unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge des Eintritts. Passive Mitglieder und Zweitmitgliedschaften werden nicht mit berücksichtigt.
** Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in der Schul- / Berufsausbildung oder im Studium befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr bzw. den Bundesfreiwilligendienst leisten.
*** Setzt nachgewiesene Vollmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein voraus
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind vom Beitrag befreit.