Mitgliedschaft

Werden sie Mitglied beim Tennisverein Springe. Sie können aktives Mitglied oder passives Mitglied (Fördermitgliedschaft) werden. Passive Mitglieder können die sportlichen Einrichtungen nur im Rahmen der Regelungen für Gastspieler nutzen. Soweit sie schon Mitglied in einem anderen Tennisverein sind, bieten wir eine Zweitmitgliedschaft zu vergünstigten Beiträgen an. Zweitmitglieder sind aktive Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten. 


Die zu zahlenden Beiträge finden sie unten in der Tabelle. Darüber hinaus müssen alle aktiven Mitglieder (auch Zweitmitglieder) jährlich 4 Arbeitsstunden leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Entgelt von 10,00 Euro pro Stunde erhoben. Weitere Einzelheiten dazu finden sie hier: Arbeitsstundenverordnung.

Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge)

Beitragsstufen*

Erwachsene

 

Sonderbeiträge Erwachsene**

Minderjährige

(9 bis 17 J.)

Kinder

(7 bis 8 J.)

1. Beitragsstufe:

Einzelperson oder

1. Mitglied einer Familie/Partnerschaft

231,- Euro 114,- Euro 78,- Euro 36,00 Euro

2. Beitragsstufe:

2. Mitglied einer Familie/Partnerschaft

189,- Euro 93,- Euro 60,- Euro 36,00 Euro

3. Beitragsstufe

3. Mitglied einer Familie/Partnerschaft

174,- Euro 84,- Euro 51,- Euro 36,00 Euro

4. Beitragsstufe:

Familien/Partnerschaften mit mehr als 1 Kind unter 18 Jahren

471,- Euro ----------------  -----------------  ---------------

5. Beitragsstufe:

Passive Mitgliedschaft

36,- Euro 36,- Euro 36,- Euro

 

36,00 Euro

 

6. Beitragsstufe:

Zweitmitgliedschaft***

66,- Euro    

 


 * Die Einstufung in die Beitragsstufen 1 bis 3 erfolgt jeweils in der Reihenfolge

Erwachsene / Sonderbeiträge Erwachsene / Minderjährige einer Familie bzw. Partnerschaft und unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge des Eintritts. Passive Mitglieder und Zweitmitgliedschaften werden nicht mit berücksichtigt.

** Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in der Schul- / Berufsausbildung oder im Studium befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr bzw. den Bundesfreiwilligendienst leisten.

*** Setzt nachgewiesene Vollmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein voraus

 

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind vom Beitrag befreit.